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Ab dem 15. Mai 2026 verbieten neue und strengere Vorschriften in Schweden den Verkauf, den Austausch, den Anbau und die Verbreitung von weiteren 11 invasiven Pflanzenarten. Diese Arten gelten als schädlich für die Artenvielfalt.
Folgende Arten fallen ab dem 15. Mai 2026 unter das neue Verbot:
Großblättrige Lupine / Gartenlupine (Lupinus polyphyllus)
Sonnenuhrlupine (Lupinus perennis)
Japanische Rose / Rugosa-Rose (Rosa rugosa)
Kanadische Goldrute (Solidago canadensis)
Riesige Goldrute (Solidago gigantea) – Wird oft zusammen mit der kanadischen Goldrute gruppiert
Kaukasischer Mauerpfeffer (Phedimus spurius)
Sibirischer Mauerpfeffer (Phedimus hybridus)
Messingknöpfe (Cotula coronopifolia)
Ausbreitende Zwergmispel (Cotoneaster divaricatus)
Heckenmispel (Zwergmispel lucidus) – Wird oft zur Gruppe der Zwergmispeln gezählt
Riesen-Bärenklau (Heracleum mantegazzianum) – Bereits auf der EU-Liste invasiver Arten aufgeführt
Himalaya-Balsam (Impatiens Glandulifera) – Bereits auf der EU-Liste invasiver Arten aufgeführt
Japanischer Staudenknöterich (Reynoutria japonica) – Bereits auf der EU-Liste invasiver Arten aufgeführt
Was bedeutet das Verbot?
Es ist verboten, diese Pflanzen zu importieren, zu verkaufen, zu tauschen, zu kultivieren, zu transportieren oder in die Wildnis freizulassen. Grundstückseigentümer sind dafür verantwortlich, dass sich diese Pflanzen nicht von ihrem Grundstück ausbreiten. Auch die Entsorgung dieser Pflanzen in der Natur oder auf Komposthaufen ist illegal. Sie müssen sicher verpackt und als brennbarer Abfall in einem Recyclinghof entsorgt werden.
Von: Such_Fisherman_4400